AGB

– Zwischen dem Kunden und dem Tätowierer wird ein mündlicher Dienstleistungsvertrag geschlossen.

– Der Tätowierer wird am Kunden ein Tattoo anbringen. Der Kunde muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Während eines vor dem Tattootermin stattfindenden Beratungsgespräches wird auf die Ausführung, die Größe, die Farben, die zu benutzenden Materialien, die Körperstelle und weitere Wünsche des Kunden eingegangen. Stellt sich ein Kundenwunsch als nicht ausführbar/umsetzbar heraus, so behält sich der Tätowierer das Recht vor, das Tattoo nicht anzubringen. Sind sich Tätowierer und Kunde einig, wird ein Termin zum Anbringen des Tattoos vereinbart.

– Ein Termin gilt nur als fest vereinbart, wenn eine Anzahlung geleistet wurde. Die Anzahlungshöhe von 50,-€ (Anzahlungsminimum) bzw. 100,-€ pro Termin, richtet sich nach der Größe und/oder der Aufwändigkeit und/oder nach dem Gesamtpreis des Tattoos. Als Anzahlungsquittung gilt die Terminkarte, welche zum Tattootermin wieder mitgebracht werden muss. Auf der Terminkarte sind Datum und Uhrzeit des Tattootermins vermerkt, sowie die geleistete Anzahlung, der in bar am Termintag zu leistende Restbetrag, der Gesamtpreis des Tattoos, sowie der ausführende Künstler.

– Der Gesamtpreis des Tattoos ergibt sich aus der Größe des Designs, der Aufwändigkeit, der zu tätowierenden Körperstelle und ob das Tattoo farbig oder nur schwarz/grau/weiß gehalten wird. Bei Tattoos, die nicht an einem Termin beendet werden können, wird auf der Terminkarte der Preis für die jeweilige Sitzung angegeben.

– Der Kunde kann den Termin bis zwei Werktage (montags bis freitags) vorher absagen/verschieben.

– Bei Absage des Termins ist die Anzahlung innerhalb einer Woche unter Abgabe der Terminkarte abzuholen (spätere Forderungen können aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden).

– Bei Verlust der Terminkarte oder nicht rechtzeitigem Absagens (verschuldet oder unverschuldet) wird die Anzahlung in voller Höhe als Aufwandsentschädigung einbehalten; ebenso wenn der Kunde zum Tattootermin unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss steht und somit nicht tätowiert werden kann. Im spontanen Krankheitsfall kann die Anzahlung auch gegen Vorlage einer Krankenbescheinigung und Abgabe der Terminkarte erstattet werden.

– Der Kunde wird gebeten ca. vier Wochen nach Fertigstellung des Tattoos noch einmal vorstellig zu werden, um einen evtl. Nachstichtermin zu vereinbaren. Sollte ein Teil des Tattoos der Nacharbeit bedürfen, ist der erste “Nachstich” für den Kunden innerhalb der ersten drei Monate kostenlos.

– Der Kunde bekommt eine Pflegeanleitung ausgehändigt, die auf der über 25-jährigen Erfahrung des Stechwerkteams beruht und neueste Erkenntnisse aus Forschung und Wissenschaft miteinbezieht.

– Um die Konzentration der tätowierenden Künstler nicht zu stören, wird darum gebeten, kleine Kinder (egal ob im Kinderwagen oder alleine) nicht mit ins Tattoostudio zu bringen.

– Tiere jeglicher Art haben ebenfalls keinen Zutritt.

– Im Tattoostudio (der Empfangsbereich/Vorraum eingeschlossen) herrscht Alkohol- und Drogenverbot.

– Die seelische Unterstützung in Form einer befreundeten Person, darf in unserem Vorraum warten, jedoch nicht mit an den Arbeitsplatz des Tätowierers kommen.

(Diese AGB sind Konform §§305-309 BGB, Stand 04/2019)